Immobilienrecht: auch bei Mäuseplage muss Mieter zahlen!
Eine Mäuseplage in der Wohnung ist keine Berechtigung für den Mieter dem Vermieter keine Miete mehr zu zahlen. Das entschied aktuell das Amtsgericht Frankfurt und gab der fristlosen Kündigung des Vermieters somit Recht (AZ 33 C 3260/11-93). Der Mieter hatte [...]
